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Reise-Know-How

So reklamieren Sie richtig!

Baustelle statt Meerblick, Stadthotel statt Strandvilla, defekte Klimaanlage oder fehlender Balkon. Nicht immer hält die Realität, was die Urlaubskataloge versprechen. Jedes Jahr Grund für tausende Urlauber, sich zu beschweren. Nur 15 Prozent aller Klagen haben allerdings Erfolg. Eine Ursache dafür sind unter anderem Formfehler. Denn: richtig Reklamieren will gelernt sein! Travellinxx.de zeigt Ihnen Tipss & Tricks.

• Um Reisemängel geltend zu machen, müssen Sie vor Gericht Existenz, Art und Umfang der Mängel beweisen. Deswegen sollten alle Mängel sofort dokumentiert werden. Hierzu eignen sich neben Augenzeugen (keine Familienangehörige oder Reisepartner) vor allem Fotos, Videoaufnahmen.

• Melden Sie die Mängel umgehend der Reiseleitung vor Ort. Wenn es keine gibt, rufen Sie den Reiseveranstalter in Deutschland an. Wichtig: eine Beschwerde beim Hotel reicht nicht aus.

• Beschreiben Sie die Mängel im Gespräch mit der Reiseleitung möglichst genau und umfassend und verlangen Sie Abhilfe. Setzen Sie eine angemessene Frist (zum Beispiel drei Tage), bis zu der Abhilfe durch den Reiseveranstalter erfolgen soll, und lassen Sie sich von der Reiseleitung dieses Abhilfeverlangen schriftlich bestätigen. Denn auch für die Reklamation der Mängel vor Ort, das Abhilfeverlangen und die Fristsetzung sind Sie, wenn es zum Gerichtsstreit kommen sollte, beweispflichtig.

• Sinnvoll ist ein Zeuge des Reklamationsgesprächs (kein Familienangehöriger oder Mitreisender.) Verlangen Sie außerdem von der Reiseleitung umgehend ein Beschwerdeprotokoll. (Darauf gibt es allerdings keinen rechtlichen Anspruch.)

• Wir der Mangel innnerhalb der gesetzten Frist nicht behoben, besteht Anspruch auf Reisepreisminderung (Über die Höhe entscheidet die Art des Mangels, siehe Frankfurter Tabelle).

Bestehen bei der Unterkunft erhebliche Mängel (zum Beispiel ein Stadthotel statt des gebuchten Strandhotels) können Sie auf eigene Faust in ein anderes Hotel umziehen. Dabei besteht allerdings das Risiko, dass bei einem späteren Rechtsstreit, das Gericht die Mängel nicht als erheblich genug einschätzt und Sie die Kosten für das Ersatzhotel selbst zahlen.

• Sollten Sie einen Umzug in ein anderes Hotel auf eigene Faust erwägen, sollten Sie unbedingt vorher der Reiseleitung schriftlich mitteilen, dass, wenn nach Ablauf einer angemessen Frist keine Abhilfe der Mängel erfolgt, Sie den Reisevertrag kündigen oder umziehen.

• Spätestens einen Monat nach Reiserückkehr (maßgeblich ist der Rückreisetag, der in Ihren Reiseunterlagen als solcher bezeichnet ist) müssen Sie die Reisemängel ausführlich beschrieben schriftlich dem Veranstalter mitteilen. Aus dem Schreiben muss sich außerdem klar ergeben, dass Sie aufgrund der Mängel eine Rückerstattung des Reisepreises verlangen. Die Reklamation sollte von allen erwachsenen Teilnehmern der Reise bzw. der Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Es ist ratsam, die Reklamation per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um im Zweifelsfall später beweisen zu können, dass der Reiseveranstalter Ihre Reklamation auch tatsächlich erhalten hat.

Verweigert der Veranstalter die Zahlung, sollten Sie innerhalb von sechs Monaten ein Mahnverfahren einleiten oder Klage einreichen. (Dieses empfiehlt sich in erster Linie wenn man eine entsprechende Rechtschutzversicherung hat.)

Tipp: Um Fehlern bei der Reklamation vorzubeugen und um eine angemessene Entschädigung zu erhalten, ist es ratsam, besonders bei erheblichen Schadenersatzansprüchen, sofort einen Anwalt einzuschalten.

Alle Angaben ohne Gewähr

 

 

 
 

 

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