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Baustelle statt Meerblick, Stadthotel statt
Strandvilla, defekte Klimaanlage oder fehlender Balkon. Nicht
immer hält die Realität, was die Urlaubskataloge
versprechen. Jedes Jahr Grund für tausende Urlauber,
sich zu beschweren. Nur 15 Prozent aller Klagen haben allerdings
Erfolg. Eine Ursache dafür sind unter anderem Formfehler.
Denn: richtig Reklamieren will gelernt sein! Travellinxx.de
zeigt Ihnen Tipss & Tricks.
Um Reisemängel geltend zu machen, müssen
Sie vor Gericht Existenz, Art und Umfang der Mängel beweisen.
Deswegen sollten alle Mängel sofort dokumentiert werden. Hierzu
eignen sich neben Augenzeugen (keine Familienangehörige oder
Reisepartner) vor allem Fotos, Videoaufnahmen.
Melden Sie die Mängel umgehend der Reiseleitung
vor Ort. Wenn es keine gibt, rufen Sie den Reiseveranstalter
in Deutschland an. Wichtig: eine Beschwerde beim Hotel reicht
nicht aus.
Beschreiben Sie die Mängel im Gespräch
mit der Reiseleitung möglichst genau und umfassend und
verlangen Sie Abhilfe. Setzen Sie eine angemessene Frist (zum
Beispiel drei Tage), bis zu der Abhilfe durch den Reiseveranstalter
erfolgen soll, und lassen Sie sich von der Reiseleitung dieses
Abhilfeverlangen schriftlich bestätigen. Denn auch für die
Reklamation der Mängel vor Ort, das Abhilfeverlangen und die
Fristsetzung sind Sie, wenn es zum Gerichtsstreit kommen sollte,
beweispflichtig.
Sinnvoll ist ein Zeuge des Reklamationsgesprächs
(kein Familienangehöriger oder Mitreisender.) Verlangen
Sie außerdem von der Reiseleitung umgehend ein Beschwerdeprotokoll.
(Darauf gibt es allerdings keinen rechtlichen Anspruch.)
Wir der Mangel innnerhalb der gesetzten
Frist nicht behoben, besteht Anspruch auf Reisepreisminderung
(Über die Höhe entscheidet die Art des Mangels,
siehe Frankfurter Tabelle).
Bestehen bei der Unterkunft erhebliche Mängel
(zum Beispiel ein Stadthotel statt des gebuchten Strandhotels)
können Sie auf eigene Faust in ein anderes Hotel umziehen.
Dabei besteht allerdings das Risiko, dass bei einem späteren
Rechtsstreit, das Gericht die Mängel nicht als erheblich genug
einschätzt und Sie die Kosten für das Ersatzhotel selbst zahlen.
Sollten Sie einen Umzug in ein anderes
Hotel auf eigene Faust erwägen, sollten Sie unbedingt
vorher der Reiseleitung schriftlich mitteilen, dass, wenn
nach Ablauf einer angemessen Frist keine Abhilfe der Mängel
erfolgt, Sie den Reisevertrag kündigen oder umziehen.
Spätestens einen Monat nach Reiserückkehr
(maßgeblich ist der Rückreisetag, der in Ihren Reiseunterlagen
als solcher bezeichnet ist) müssen Sie die Reisemängel
ausführlich beschrieben schriftlich dem Veranstalter mitteilen.
Aus dem Schreiben muss sich außerdem klar ergeben, dass
Sie aufgrund der Mängel eine Rückerstattung des Reisepreises
verlangen. Die Reklamation sollte von allen erwachsenen Teilnehmern
der Reise bzw. der Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Es ist ratsam, die Reklamation per Einschreiben mit Rückschein
zu versenden, um im Zweifelsfall später beweisen zu können,
dass der Reiseveranstalter Ihre Reklamation auch tatsächlich
erhalten hat.
Verweigert der Veranstalter die Zahlung, sollten Sie innerhalb
von sechs Monaten ein Mahnverfahren einleiten oder Klage einreichen.
(Dieses empfiehlt sich in erster Linie wenn man eine entsprechende
Rechtschutzversicherung hat.)
Tipp: Um Fehlern bei der Reklamation vorzubeugen
und um eine angemessene Entschädigung zu erhalten, ist es
ratsam, besonders bei erheblichen Schadenersatzansprüchen,
sofort einen Anwalt einzuschalten.
Alle Angaben ohne Gewähr
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